Energieaudit für kleine und mittlere
Unternehmen nach DIN EN 16247-1
Ziel des Förderprogramms
- Zugang zu staatlich geförderter Energieberatung • Aufzeigen von wirtschaftlich sinnvollen und energieeffizienten Investitionen
- Senkung des Energieverbrauchs und Steigerung der Energieeffizienz
- Nachhaltige Reduzierung der Energiekosten und CO2-Emissionen
Energieverbrauch und Kosten um bis zu 30%
senken! Erhalten Sie jetzt bis zu 80% Förderung.
Die BAFA fördert die Energieberatung für kleine
und mittlere Unternehmen. Wir erstellen Ihnen ein staatlich gefördertes Energieaudit für Ihren Betrieb, um Schwachstellen zu erkennen und Lösungen aufzuzeigen.
Unsere Leistung für
Sie
Prüfung und energetische Bestandsaufnahme des
Betriebs
Vollumfängliches Energiekonzept von
zertifizierten Unternehmen
Sanierungs- und Maßnahmenfahrplan für die
Zukunft
Fördermittelberatung (KfW,
BAFA)
Entwicklung von Energiekonzepten zur Steigerung
der Energieeffizienz
Ihre Vorteile
- Energieverbrauch und Kosten nachhaltig um bis zu 30% senken
- Wettbewerbsvorteil
- Professionelle Energieinventur durch BAFA-zertifizierte Experten
- Entwicklung von Energiesparkonzepten
- Fördergeldservice für künftige Förderprogramme
- Wir unterstützen Sie vollumfänglich bei weiterführenden energetischen Maßnahmen und sichern Ihnen ihre Förderungszuschüsse
- Begleitung, Unterstützung und Kontrolle durch einen zertifizierten Energieeffizienzexperten
- Einfache Abwicklung – Wir beantragen die Förderung für Sie, erledigen die Koordination und die Abwicklung. Sie müssen sich um nichts kümmern
Ablauf Energieaudit DIN EN
16247-1
- Erstberatung
- Aufbereitung der Unterlagen durch den BAFA-zertifizierten Energieeffizienzexperten zur Förderfähigkeit
- Schriftliche Bestätigung für den Kunden zur Förderfähigkeit vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Energieanalyse
- Protokollierung aller dem Objekt gehörenden Energieverbraucher (z.B. Heiz-, Kühl- und Klimatechnik, elektrische Anlagen und Maschinen sowie Kompressoren) und die
Beschaffenheit des Gebäudes (Fenster, Dämmung etc.)
- Energieaudit
- Erstellung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 mit den dazugehörigen Einsparpotenzialen sowie möglichen energetischen Maßnahmen und der wirtschaftlichen
Betrachtung
- Mitteilung an die BAFA
- Zusendung aller Audit-Dokumente sowie den Zahlungsnachweis des Kunden für das Beraterhonorar zur Freigabe des Förderungsbetrags
- Auszahlung der Förderung durch BAFA